Breitenmaße Spezifikation Behindertenstellplatz Parken für Personen mit eingeschränkter Mobilität Ausführung gemäß GaVo und Empfehlung DIN 18025 „Planungsgrundlagen barrierefreies Wohnen“. Nur die jeweils obere Plattform darf als Behindertenstellplatz ausgewiesen werden. Plattformbreite mindestens 350 cm. Plattform muss waagrecht befahrbar sein (bis max. 1° Neigung). Plattformprofil AluLongLife auf der oberen Plattform sorgt für eine bessere Begehbarkeit und Befahrbarkeit mit Rollstühlen. Bedienelement mit Schlüsselblockierung (Sonderbedienelement). Der Schlüssel kann nur dann abgezogen werden, wenn die Anlage abgesenkt ist. Dadurch ist gewährleistet, dass der obere Stellplatz jederzeit zum Befahren bereit gestellt ist. Bitte beachten Sie die Produktatenblätter MultiBase 2072i bzw. MultiVario 2082 für die Grubentiefen und Höhen sowie den Hinweisen zur Bausausführung. Behindertenstellplatz | Sach-Nummer 586.56.620-003 | Ausgabe 08.2016
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