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Geräuschpegel in der Nachbar-schaft von Gebäuden (TA-Lärm) Die Gewerbeordnung legt folgende
Maximalwerte fest:GebietImmissionswert dB(A)tags/nachts
Hauptkatalog - 51825 ProjektierungshinweiseAkustikDie vom Ventilator am Luftauslassabgegebene Schallleistung muss für das Empfinden des mensch- lichen Ohres in Schalldruck umge- rechnet werden. Auf das „freie Feld“ bezogen, lässt sich die Min- derung in Abhängigkeit von der Entfernung aus Bild 4 ablesen. Für die Berechnung in einem Raum ist das Raumabsorptionsvermögen von großer Bedeutung. Die Geräuschintensität eines Ven-tilators ist bei dessen Auslegung und bei der Planung einer Lüf- tungsanlage zu beachten. Die Geräuscheinwirkung einer Schall- quelle (Ventilator) auf die zu lüften- den Räume und auf die Nachbar- schaft kann anhand nachfolgender Angaben überschlägig berechnet werden. Geräusche werden primär vom Ventilator, u.U. aber auch durch Kanalbauteile, Aggregate, Lüf- tungsgitter u.a.m. erzeugt, wenn die Luft eine zu hohe Strömungs- geschwindigkeit hat. Deswegen sollten ca. 7 m/s nicht überschritten werden. Ebenso ist auf eine schall- isolierte Installation von Bauteilenund Ventilator zu achten.Die maximal zulässigen Geräusch- immissionswerte sind in einschlägi- gen Verordnungen geregelt und dürfen nicht überschritten werden.Geräuschminderung, d.h. Schall-leistungspegel-Absenkungen wer- den durch größere Entfernung zur Schallquelle, Kanäle, Einbauten, Lüftungsgitter u.a.m., vor allemaber durch Einsatz von Schall-dämpfern erreicht. Grundsätzlich gilt es, die Geräusche am Ort ihrer Entstehung so gering wie möglich zu halten, d.h. geräuscharme Ven-tilatoren zu wählen. Bild 4Differenz von Schallleistung zu Schalldruck mit der Entfernung Bild 6Addition mehrerer Schallquellen gleichen SchallpegelsSchallpegeldifferenz dB(A) s.Entfernung in m Beispiel:Schallleistung des Ventilators = 70 dB(A) Schalldruck in 1 m Abstand (Freifeld) = 70 dB(A)abzgl. 8 = 62 dB(A) Beispiel: 10 Schallquellen à 60 dB(A)Gesamtlautstärke: 60 dB(A)+ 10 dB(A) = 70 dB(A) Bild 5Schalldruckpegel-Abnahme mit der Entfernung Reines Gewerbegebiet7070Vorwiegendes Gewerbegebiet6550 Mischgebiet6045Vorwiegend Wohngebiet5540Reines Wohngebiet5035 Kurgebiet Krankenhäuser4535 Bild 7 Addition mehrerer Schallquellenunterschiedlichen Schallpegels Geräuschpegel am Arbeitsplatz Nach Vorgabe der Arbeitsstätten- verordnung sollen nachfolgendeWerte als Dauerpegel nicht über-schritten werden:TätigkeitdB(A) überwiegend geistige Tätigkeiten55mechanisierte Bürotätigkeit70 alle sonstigen85(max. zuläss. Überschreitung 5 dB)Pausen-, Sanitäts-, Bereitschafts- und Liegeräume55 Beispiel:Schalldruck in 1 m Abstand = 60 dB(A) Schalldruck in 5 m Abstand ohne Reflektion (Freifeld) abzgl. 15 = 45 dB(A)mit teilweiser Reflektion abzgl. 5 = 55 dB(A) Beispiel: 2 Schallquellen 60 dB(A) und 64 dB(A)Gesamtlautstärke: 64 dB(A)+ 1,5 dB(A) = 65,5 dB(A) Bild 8PA ist anjeder Stelle des Raumes unter- schiedlich, er ist niedriger als der Schallleistungspegel L20 50 100 200 500100020005000 10 5 WA der vor-handenen Schallquelle. Aus Rauminhalt und mittleremAbsorptionskoeffizienten kann diemittlere Raumabsorption in „m Raumdämpfung ∆ L 2 Sabine“ ermittelt werden. Der Richtungsfaktor ist von derLage der Schallquelle und demStandort des Hörers abhängig. Schalleinfall 45°,Q = 4 Schalleinfall 0°,Q = 8 Differenz Schallleistung zu Schall-druck (VDI 2081) Richtungsfaktor Q Beispiel SchulzimmerRauminhalt: 72 m Schalldruck im RaumL PA = L WA - ∆ L [dB] 3 mittlerer Absorptionskoeffizient: 0,1 α mmittlere Raumabsorptionsfl.: Sabine 14 m 2 Raumpunkt 1, Auslass in der RaummitteSchalleinfall 0°,Q = 8Abstand 1,8 m ∆ L = 2,5 (dB)Raumpunkt 2, Auslass RaumeckeSchallaustritt 45°,Q = 4Abstand4 m ∆ L = 5 (dB) 13 |